KfW Förderung und Finanzierung von Energiesparhäusern

 

Bei den Förderungen für Energiesparhäuser ist grundsätzlich zwischen den Förderungen für energieeffizientes Bauen und den Förderungen für den Einsatz regenerativer Energien zu unterscheiden.

 

Gesetzliche Grundlage ist dabei die Energieeinsparungsverordnung (derzeit gültig in der Neufassung vom Mai 2014), in welcher der Gesetzgeber die Richtlinien für energieeffizientes Bauen vorgibt.

 

Die Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Wohngebäuden werden vornehmlich durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Sie stellt privaten Bauherren günstige Kredite und Zuschüsse zur Verfügung. Basis dieser Förderungen sind die verschiedenen Kategorien der “KfW Effizienzhäuser”. Diese schreiben in Bezug auf ein virtuelles Referenzgebäude einen maximalen Jahresprimärenergiebedarf (das ist die im Jahresmittel benötigte Energie für Warmwasseraufbereitung, Heizen und Lüften) und einen maximalen Transmissionswärmeverlust (ein Wert, der die Qualität der Wärmedämmung eines Gebäudes, quantifiziert) vor. Ein KfW-Effizienzhaus 85 darf beispielsweise einen maximalen Jahresprimärenergiebedarf von 85% des entsprechenden Referenzgebäudes aufweisen.

Neubauten werden gegenwärtig in vier KfW Effizienzhaus-Standards gefördert: das KfW-Effizienzhaus 40 (max. 40% Jahresprimärenergiebedarf und max. 55% Transmissionswärmeverlustes des entsprechenden Referenzgebäudes), das KfW-Effizienzhaus 55 (55 bzw. 70%) das KfW-Effizienzhaus 70 (70 bzw. 85%) und das KfW-Effizienzhaus 85 (85 bzw. 100%). Für die Förderungen gilt: je niedriger die Effizienzhauskategorie, desto besser die Konditionen. Der günstigste Zinssatze liegt derzeit bei 2,88 % per annum, der höchste Tilgungszuschuss bei 10%. Die Höhe der Kredite ist mit 50.000 EUR/Wohneinheit begrenzt.

Die KfW fördert aber auch die Sanierung bestehender Gebäude, wobei drei Fördervarianten zur Disposition stehen. Mit dem Investitionszuschuss wird der Kauf von energieeffizient sanierten Eigentumswohnungen oder Häusern unterstützt. Auch hier ist die Höhe der Zuschüsse an die KfW-Effizienzhausklasse gebunden. Mit der Variante Kredite will die KfW den Kauf von energieeffizient sanierten Immobilien oder die Sanierung bestehender Immobilien fördern. Die Kredite sind dabei pro Wohnungseinheit mit 75.000 EUR limitiert.

Schließlich bietet die KfW noch eine Sonderförderung an, die dazu gedacht ist, die Beratungskosten für Sachverständige finanziell zu unterstützen. Sie beläuft sich auf maximal 2.000 EUR/Vorhaben oder 50 % der Beratungskosten.

Die Förderungen für den Einsatz erneuerbarer Energien werden hingegen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt. Geregelt ist diese Förderung im Marktanreizprogramm des Bundesumweltministeriums. Dabei wird seit Juli 2010 verstärkt Gewicht auf die Förderung besonders innovativer Technologien gelegt. Dazu werden bspw. hocheffiziente Wärmepumpen, Bioenergieanlagen wie Wassertaschen-Pelletöfen und Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugung gerechnet. Nicht mehr gefördert wird seit Juli 2010 der Einsatz erneuerbarer Energien im Bereich Neubau.

 

Quelle: ForwardDarlehen-Vergleich.de