Änderungen zum Energieausweis nach ENEV 2014

 

Ab dem 01.05.2014 tritt die novellierte Energiesparverordnung (ENEV 2014) in Kraft.

 

Diese bringt für Immobillienbesitzer einige Neuerungen

mit sich, die Energieausweise betreffen:

 

Zukünftig müssen Immobilienbesitzer oder Vermieter

einem Interessent den Energieausweis vorlegen.

Käufer oder Mieter bekommen das Dokument dann auch im Original oder als Kopie ausgehändigt. Zudem ist nach Inkrafttreten der EnEV 2014 eine Angabe der Energieeffizienzklasse von A+ bis H Pflicht. Die Effizienzklasse ist dann auch Pflichtangabe in einer Immobilienanzeige. Bereits heute bestehende gültige Energieausweise müssen aber nicht ausgetauscht werden.

 

Angabe einer Registriernummer

Auf jedem Energieausweis muss jeder Aussteller bei der zuständigen Behörde (Registrierstelle: Deutsches Institut für Bautechnik DIBt) eine für diesen Ausweis explizit beantragte Registriernummer angeben. Sie wird elektronisch beantragt und jedem Energieausweis zugeteilt. Diese ist kostenpflichtig.

Aus diesem Grund erhöht sich der Preis für den jeweiligen Ausweis um eine Registrierungs– und Bearbeitungsgebühr von 10€.



 

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Werden Wohngebäude oder Wohnungen in gewerblichen Medien, z.B. Annoncen in
Printmedien oder Internetportalen, zum Verkauf oder Leasing, zur Vermietung
oder Verpachtung bzw. angeboten, müssen diese Anzeigen folgende Pflichtangaben
enthalten:

  • die Art des Energieausweises
  • den Endenergiebedarfs- oder Endenergieverbrauchswert
  • den wesentlichen Energieträger
  • das Baujahr und die Effizienzklasse

Welcher Ausweis für welches Gebäude:

Gebäudeklassifizierung

Wohngebäude

Nichtwohngebäude

Energieausweis im Neubau

Pflicht Bedarfsausweis

Pflicht Bedarfsausweis
seit 01.10.07

Energieausweis im Altbau

Pflicht seit 01.07.08

Pflicht seit 01.07.09
Bedarfsausweis
oder Verbrauchsausweis

Baujahr 1965 und älter
Baujahr 1966 und jünger

Pflicht seit 01.07.08
Pflicht seit 01.01.09

 

Albau bis 4 WE BJ 1977 und älter

Bedarfsausweis seit 01.10.08

 

Albau bis 4 WE BJ 1977 und älter auf Niveau WSVO1977 saniert

Bedarfsausweis
oder Verbrauchsausweis

 

Jeder Altbau ab Baujahr 1978

Bedarfsausweis
oder Verbrauchsausweis

 

Sonderregelungen:
Energieausweis für kleine Gebäude: Ein kleines Gebäude mit einer max. Nutzfläche von 50m² braucht generell keinen Energieausweis.
Energieausweis für Baudenkmäler: Für ein nach dem jeweiligen Landesrecht denkmalgeschütztes Gebäude ist die Ausstellung eines Energieausweis nicht vorgesehen