Energieverbrauchsausweis

Inhalte des Verbrauchsausweises

Bei der verbrauchsorientierten Variante des Ausweises wird die Energieeffizienz aus der innerhalb eines Jahres tatsächlich verbrauchten Energiemenge ermittelt.

Das Problem: Diese Methode der Berechnung kann stark in die Irre führen. Der verbrauchsorientierte Ausweis bildet nämlich weniger den Zustand eines Gebäudes, sondern eher das Verhalten seiner Bewohner ab. Ob viele Familien mit Kindern oder eher berufstätige Singles in einem Haus wohnen, beeinflusst den Energieverbrauch eines Gebäudes enorm.

Eine extreme Verzerrung könnte auch bei Einfamilienhäusern zum Tragen kommen:
Verbringen die Bewohner etwa den ganzen Winter auf Mallorca anstatt in ihren vier Wänden in Deutschland, wäre ein Null-Energie-Haus die Folge bei der Berechnung der Energieeffizienz ihres Hauses.

Aussagekräftiger ist deshalb der bedarfsorientierte Ausweis, der eine Bestandsaufnahme der Dämmung, der
Baumaterialien und des Heizsystems erfordert. Daraus wird errechnet, wie viel Energie das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzverhalten verbraucht.

Zeitlicher Rahmen

Ab 1. Juli 2008 wird der Energieausweis Pflicht für Immobilienbesitzer, die ihr Wohngebäude vermieten oder verkaufen wollen und deren Gebäude Baujahr 1965 und älter ist. Für Wohngebäude ab Baujahr 1966 gilt dies  ab 1. Januar 2009.
Außerdem kann der Verbrauchsausweis für Gebäude mit mehr als vier Wohnungen ausgestellt werden sowie für Gebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung WSVO von 1977 saniert wurden und für jeden Altbau ab Baujahr 1978.

Nicht-Wohngebäude im Altbau brauchen ab 1. Juli 2009 einen Energieausweis. Dabei besteht generell
Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis. Bei Neubauten muss seit Oktober 2007 ein Bedarfsausweis erstellt werden.

Wenn Sie die erforderliche Datenerfassung selber durchführen möchten, laden Sie bitte hier den entsprechenden Erfassungsbogen herunter und senden ihn mir ausgefüllt wieder zu (Per E-Mail o. Post)

Datenaufnahme_Verbrauchsausweis.pdf
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